INFO

Achtung: Wir führen vor Ort keine Schnelltests durch!

 

Getestete

Alle Personen die nicht geimpft oder genesen sind benötigen eine Bescheinigung über einen Negativtest (z.B. von Testzentren, Tests durch Arbeitergeber, Anbieter von Dienstleistungen etc.), der nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

Von Gästen im privaten Umfeld ohne Überwachung eines Dienstleisters durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Zugang!

 

Genesene

Gäste benötigen einen Nachweis über einen durch positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis) bestätigte Infektion, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

 

Geimpfte

Die vollständig abgeschlossene Impfung muss 14 Tage zurückliegen und mit dem Impfpass nachgewiesen werden. Bei vormals Infizierten, die deshalb nur einmal geimpft werden, erfolgt der Nachweis durch PCR-Test und Impfpass.
Zusätzlich dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen, also z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

 

Kontaktnachverfolgung


Es besteht – wie bisher – die Pflicht die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen, also Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer.

LANDKÜCHE · Leopoldstr. 32 · 54550 Daun
Tel.: (0 65 92) 95 82 10 · info@landkueche-daun.de

ÖFFNUNGSZEITEN

MI – DO:  11:3014:30 Uhr + 17:30 21:00 Uhr
FR:  11:3014:30 Uhr + 17:30 22:00 Uhr
SA:  17:30 22:00 Uhr  |   SO: 12:0021:00 Uhr
MO + DI:
Ruhetag

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